Legionellen - Mieter kürzt Miete
Mietminderung: Legionellenbefall als Mangel
Ergibt die Trinkwasseruntersuchung einen unzulässig hohen Legionellenbefall (Grenzwert = 100 KBE/100 ml), so liegt ein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter ist zur Minderung der Miete berechtigt. Das Amtsgericht Dresden (AZ: 148 C 5353/13) hatte dem Mieter im konkreten Fall eine Minderungsquote von 25 % zugestanden.