Beschluss über das Fällen von Bäumen
Mehrheitsbeschluss oder Zustimmung aller Eigentümer - im Einzelfall zu entscheiden
Das Fällen von Bäumen kann eine bauliche Veränderung darstellen, wenn hiermit eine wesentliche Umgestaltung des optischen Erscheinungsbildes der Wohnanlage einhergeht (LG Hamburg, AZ: 318 S 5/13). In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um eine ordnungsgemäße Instandhaltung (§ 21 Abs. 5 Nr 2 WEG), die mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann.