Gartenpflanzen des Mieters
keine Entschädigung bei Auszug!
Dies entschied das Landgericht Berlin (AZ: 63 S 575/12). Der Mieter kann bei Auszug seine Pflanzen umpflanzen; einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten hat der Mieter aber nicht. Der Vermieter, der schon die Umgestaltung der Grünfläche erlaube, soll nicht auch noch für die Kosten dieser Pflanzen aufkommen müssen. Nur mit einer entsprechenden Vereinbarung kann der Mieter eine Entschädigung verlangen.