Änderungen Mess- und Eichgesetz beachten
Meldepflichen für WEG und Hauseigentümer
Diese Pflicht obliegt dem Hauseigentümer oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Anmeldung muss innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen.
Da die Verletzung der Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sollte dies unbedingt beachtet werden.