Mietpreisbremse für Berlin in Kraft
seit dem 01.06.2015
Es gibt verschiedene Ausnahmen von der Mietpreisbremse (z. B. Vermietung von Neubau, erste Vermietung nach einer umfassenden Sanierung).
Der Mieter hat zur berechneten Miethöhe ein Auskunfts- und ein Rügerecht.
Überzahlte Miete kann der Mieter vom Vermieter zurückverlangen.