Der Rasenmäher ist ein sog. motorbetriebenes Gartengerät und darf in Wohngebieten in Werktagen, also auch samstags, von 7 - 20 Uhr betrieben werden. Ein absolutes Betriebsverbot besteht außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen. Geregelt ist dies in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 08.11.2011.
Die Klausel "Rückgabe im bezugsfertigen Zustand" beinhaltet keine eigene Renovierungsverpflichtung. Damit bleibt eine wirksame Renovierungsklausel wirksam, da in dieser Formulierung keine "Endrenovierungsklausel" gesehen werden kann.
Mehrheitsbeschluss oder Zustimmung aller Eigentümer - im Einzelfall zu entscheiden
Das Fällen von Bäumen kann eine bauliche Veränderung darstellen, wenn hiermit eine wesentliche Umgestaltung des optischen Erscheinungsbildes der Wohnanlage einhergeht (LG Hamburg, AZ: 318 S 5/13).
Wohnungseigentum - Klage auf Unterlassung gegen Wohnungseigentümerin
Unzulässig ist das Auslegen von Tierfutter im Garten (Gemeinschaftseigentum) als auch auf der eigenen Terrasse (Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum).