Beschluss über das Verschließen der Hauseingangstür
Anfechtung durch Wohnungseigentümer erfolgreich
Die Pflicht zum Abschließen der Hauseingangstür stelle eine erhebliche Gefährdung der Bewohner und sonstiger Personen (z. B. Gäste) dar. Denn ein Verlassen des Hauses sei dann nicht mehr ohne einen Schlüssel möglich. Ein solcher Beschluss entspricht daher nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Eine solche schwere Einschränkung der Fluchtgefahr kann ein tödliches Hindernis darstellen.
Landgericht Frankfur a. M., AZ: 2 - 13 S 127/12