Energieausweis - Änderungen ab 01.05.2014
Geänderte ENEV bringt Neuerungen für Energieausweis.
Die novellierte Energieeinsparverordnung tritt ab 1. Mai 2014 in Kraft. Dadurch ergeben sich auch Neuerungen in Bezug auf Energieausweis.
Energieausweise sind dann mit einer Effizienzklasse (Buchstabenlabel) - vergleichbar mit den Effizienzklassen bei Elektrogeräten - auszustellen. Zudem erhält jeder neue Energieausweis eine Registriernummer, die behördlich vergeben und erfasst wird.
Weitere Pflichten ergeben sich bei dem Inserieren von Immobilien auf Immobilienportalen oder Tageszeitungen. Hier sind diverse Pflichtangaben wie z. B. Angabe der Effizienzklasse vorzunehmen.