Mieterhöhung: tatsächliche Wohnfläche zählt
Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung
Zu beachten ist jedoch, dass die Kappungsgrenze (z. B. Berlin max. 15 % in drei Jahren) weiterhin gilt. Das bedeutet, dass die Ausgangsmiete (Miete vor 3 Jahren) in Berlin um max. 15 % steigen darf.