neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015
Bescheinigung Wohnungsgeber ist wieder Pflicht
Die Wohnungsberbestätigung muss folgende Angaben enthalten (§ 19 Abs. 1, 3 BMG)
- Name + Anschrift des Wohnungsgebers
- Art des meldepflichtigen Vorganges mit Ein- und Auszugsdatum
- Anschrift der neuen Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen (§ 17 Abs 1, 2 BMG)
Die Vorlage eines Mietvertrages reicht der Meldebehörde nicht mehr.