Prozesskosten: obsiegender Wohnungseigentümer muss zahlen
Jahresabrechnung: Kosten richtig verteilen
Der Bundesgerichtshof (AZ: BGH, Urteil vom 04.04.2014, AZ: V ZR 168/13) entschied: auch ein siegreicher Wohnungseigentümer muss sich an Prozesskosten beteiligen! Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend macht. Die Freistellung des obsiegenden Eigentümers von diesen Kosten kommt dann nicht in Betracht.