WEG-Versammlung : Beschluss über Redezeitbeschränkung
generelle Begrenzung auf 3 Minuten ungültig
Denn ein solcher Beschluss, der ohne Ausnahme eine Redezeit festlegt, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Denn es gibt Beschlussinhalte mit komplexem und schwierigem Hintergrund. Für diese Beschlüsse darf einem Eigentümer nicht das Recht verwehrt werden, sich über die festgelegte Redezeit hinaus zu äußern.
Landgericht Frankfurt a. M., Hinweisbeschluss vom 05.06.2014, AZ: 2-09 S 6/13