Die Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wurde umgesetzt und tritt zum 01.05.2014 in Kraft. Das Zweckentfremdungsverbot gilt für das gesamte Stadtgebiet Berlins.
Es existiert kein bundeseinheitlicher Prüftermin. Einzelne Bundesländer (z. B. Nordrhein-Westphalen, Hessen) haben bereits einzelne Prüftermine festgelegt.
Gründe für eine Mietminderung und was zu beachten ist.
Berliner Mieter müssen grundsätzlich Baulärm und Staub bei Modernisierungen dulden, ohne hierfür Miete mindern zu können. Das Landgericht Berlin bestätigte dies mehrfach.